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BFH: E-Paper 2009–2012 ausnahmsweise mit 0 Euro bewertet
Verlage müssen E-Paper und Print steuerlich getrennt behandeln. Für alte Fälle kann der Online-Zugang aber mit 0 Euro angesetzt werden. Kurz erklärt: Printausgabe und E-Paper sind eigene Leistungen. Im Streitfall durfte der E-Paper-Zugang in den Jahren 2009 bis…